Unterlassungserklärung – Urheber- und Medienrecht

Unter einer Unterlassungserklärung (auch Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung oder Unterwerfungserklärung genannt) versteht man die ernsthafte Erklärung des Verletzers eines Schutzrechts gegenüber dem Rechtsinhaber, die gerügte Verletzungshandlung in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Die Erklärung dient der Ausräumung der Wiederholungsgefahr. In der Regel wird eine Unterlassungserklärung bereits vorformuliert und mit einer Abmahnung mitübersandt. Zu beachten ist, dass eine Unterlassungsverpflichtung nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeitlich unbegrenzt eingegangen wird. Die Unterlassungserklärung entfaltet also eine lebenslange Wirkung.