Vorbeugende Unterlassungserklärung – Urheber- und Medienrecht

Eine vorbeugende Unterlassungserklärung wird im Gegensatz zu einer regulären Unterlassungserklärung bereits vor Aussprache einer Abmahnung des Rechtsinhabers abgegeben. Sie dient der Verhinderung weiterer Folgeabmahnungen. In Betracht kommt eine solche Erklärung insbs., bei dem Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung sog. Chartcontainer im Wege des Filesharings.