Schwangerschaftsvertretung – Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin, die für eine schwangere Kollegin zur Schwangerschaftsvertretung eingestellt wird, erhält in der Regel einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristung muss wirksam sein. Andernfalls kann der Schwangerschaftsvertretung ein Weiterbeschäftigungsanspruch zustehen, den sie aber auch innerhalb von drei Wochen nach Beendigung durch Klage vor dem Arbeitsgericht geltend machen muss.