Insolvenz des Arbeitgebers – Arbeitsrecht

Sofern der Arbeitgeber den Betrieb aus eigenen Mitteln nicht mehr fortführen kann und auch keine Kredite mehr erhält, kommt eine Insolvenz in Betracht. Der Betrieb ist womöglich Zahlungsunfähig oder überschuldet. Sofern ein Insolvenzverwalter bestellt ist, kann dieser Kündigungen aussprechen. Dieser hat sich auch um die Lohn- und Gehaltsansprüche zu kümmern. Möglicherweise leistet die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld an die Arbeitnehmer, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.