Verletzt ein Arbeitnehmer eine Pflicht (wiederholt) aus dem Arbeitsvertrag, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Grundsätzlich bedarf es dann einer einschlägigen Abmahnung wegen einer ähnlichen Pflichtverletzung.
Verletzt ein Arbeitnehmer eine Pflicht (wiederholt) aus dem Arbeitsvertrag, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Grundsätzlich bedarf es dann einer einschlägigen Abmahnung wegen einer ähnlichen Pflichtverletzung.