Teilzeitarbeit – Arbeitsrecht

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt das Recht eines Arbeitnehmers in Teilzeit zu arbeiten. Arbeitnehmer können bei Vorliegen der Voraussetzungen Teilzeitarbeit beantragen. Teilzeitarbeit liegt dann vor, wenn die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer als die regelmäßige Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in demselben Betrieb ist.