Ruhepausen – Arbeitsrecht

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Ruhepausen vor, die sich nach der zu verrichtenden Arbeitszeit bemessen. Bis zu sechs Stunden kann ein Arbeitnehmer ununterbrochen arbeiten. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr als sechs Stunden, hat er die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einzuhalten.