Haftung des Arbeitnehmers – Arbeitsrecht

Begeht der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit für den Betrieb eine Pflichtverletzung, die eine andere Person oder eine Sache des Arbeitgebers oder die eines Dritten beschädigt, stellt sich häufig die Frage, ob der Arbeitnehmer hierfür haftet und wenn ja in welcher Höhe. In diesem Bereich hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung ausgebildet. Im Wesentlichen kommt es bei Sachschäden auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht. Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit kann eine Schadensteilung angezeigt sein. Bei Vorsatz haftet er in jedem Fall in voller Höhe.