Ermahnung bzw. Verwarnung – Arbeitsrecht

Von der Abmahnung muss man die sogenannte Ermahnung oder Verwarnung unterscheiden. In diesen Fällen weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich auf das pflichtwidrige Verhalten hin, ohne dass der Arbeitnehmer weitergehende Rechtsfolgen zu befürchten hat. Dies bietet sich in der Regel bei sehr kleinen Pflichtverstößen an. Hier kann nämlich eine Abmahnung ein zu „scharfes Schwert“ darstellen. Auch gegen die Ermahnung bzw. Verwarnung kann im Einzelfall eine Klage erhoben werden.