Test OLG Frankfurt a.M.: Inhaber des Unternehmenskennzeichenrechts an der Bezeichnung einer verpachteten Gaststätte ist grundsätzlich der Verpächter; bei einem Verkauf des Pachtgrundstücks geht daher das Unternehmenskennzeichenrecht auf den Erwerber über.

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Das OLG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 07.07.2016 – Az. 6 U 19/16 – entschieden, dass der Verpächter einer Gaststätte grundsätzlich auch Inhaber der Rechte am Unternehmenskennzeichen der Gaststätte sei. Bei einem Verkauf des Pachtgrundstücks gehe das Unternehmenskennzeichenrecht auf den Erwerber über. (mehr …)

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