Zeugnis – Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch ein Zeugnis. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Es darf den Arbeitnehmer in dessen beruflichen Fortkommen nicht behindern. Gleichwohl hat es der Wahrheit zu entsprechen. Unterscheiden kann man zwischen einem Ausbildungszeugnis, einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis. Letzteres hat Aussagen zum Verhalten, der Führung und Leistung des Arbeitnehmers zu treffen.