Im Wettbewerbsrecht geht es um den Schutz von Mitbewerber und Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen sowie um den Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Im Wettbewerbsrecht geht es um den Schutz von Mitbewerber und Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen sowie um den Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.