Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – Markenrecht

Jeder Markenanmeldung muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beigefügt werden. Dieses dient dazu, festzulegen, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll. Die Waren und Dienstleistungen sind in insgesamt 45 Klassen eingeordnet (Nizza-Klassifikation).