Verschwiegenheitspflicht – Arbeitsrecht

Arbeitnehmer sind im Arbeitsverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen keine Informationen an Dritte weitergeben, die sie während Arbeitsverhältnisses erlangt haben. Bei der Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann dies sogar eine Straftat darstellen.