Urlaub – Arbeitsrecht

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht für den Arbeitnehmer Erholungsurlaub vor. Das Gesetz regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Bei einer 6-Tage-Woche sind dies 24 Arbeitstage, bei einer 5-Tage-Woche 20 usf. Oftmals erhält der Arbeitnehmer aber darüber hinaus Urlaubstage. Für diese Zeit hat der Arbeitgeber den Lohn fortzuzahlen und den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen.