Tarifvertrag – Arbeitsrecht

Werden Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitnehmern und teilweise auch branchenübergreifend geregelt, kommt der Abschluss eines Tarifvertrags in Betracht.

Bei Abschluss eines Tarifvertrags wirken auf Arbeitnehmerseite eine oder mehrere Gewerkschaften mit. Auf Arbeitgeberseite kann einzelner Arbeitgeber einen Tarifvertrag abschließen (Haustarifvertrag) oder ein Arbeitgeberverband für ein bestimmtes Gebiet (Flächentarifvertrag) oder Branche (Branchentarifvertrag) einen Tarifvertrag abschließen. Diese Regelungen gelten dann für die erfassten Parteien zwingend.