Streik – Arbeitsrecht

Streik nennt man die planmäßig durchgeführte Einstellung der Arbeit durch eine Vielzahl von Arbeitnehmern (auch Arbeitsniederlegung genannt). In der Regel wird die Arbeit durch gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer niedergelegt, um den Arbeitgeber zu einem Tarifvertrag oder neuen Tarifverhandlungen zu bewegen.