Provision – Arbeitsrecht

Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die in der Regel Handelsvertreter erhalten. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 87 bis 87c des Handelsgesetzbuchs (HGB). Erhält ein Arbeitnehmer Provision tätig, finden die Vorschriften des HGB entsprechende Anwendung.