Praktikant – Arbeitsrecht

Regelmäßig wird als Praktikant derjenige bezeichnet, der in einem Betrieb praktische Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt bekommen soll, ohne dass ein Berufsausbildungsverhältnis begründet worden ist. Im Vordergrund muss die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen stehen. Ist dies nicht der Fall, kann es sich um ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten handeln. Der „Praktikant“ hätte dann sogar Kündigungsschutz. Daher sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Ausbildung im Vordergrund steht.