Pflegezeit – Arbeitsrecht

Wenn nahe Angehörige in häuslicher Umgebung akut pflegebedürftig sind, gibt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) einem Arbeitnehmer die Möglichkeit, Pflegezeit zu nehmen. Der Arbeitnehmer kann für eine gewisse Zeit selbst den Angehörigen pflegen oder von der Arbeit fernbleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren.