Personalrat – Arbeitsrecht

In privaten Betrieben werden die Interessen der Arbeitnehmer vom Betriebsrat wahrgenommen. Arbeitnehmer in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wie Tarifbeschäftigte und Beamte, werden demgegenüber vom Personalrat vertreten. Die Vorschriften der Personalvertretung finden sich in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder.