Patentrecht

Im Patentrecht von Zentraler Bedeutung ist der Begriff der technischen Erfindung. Erfindungen müssen mit beherrschbaren Naturkräften arbeiten, um dem Patenschutz zugänglich zu sein. Schöpfungen, die lediglich der Geisteswelt zuzuordnen sind, können keinen Erfindungsschutz beanspruchen.

Auch beim Patent entsteht der Schutz erst nach Abschluss eines formellen Anmeldeverfahrens.