Nebentätigkeit – Arbeitsrecht

Übt ein Arbeitnehmer außerhalb seines Arbeitsverhältnisses eine anderweitige Tätigkeit aus, handelt es sich um eine Nebentätigkeit. Der Arbeitnehmer muss diese Tätigkeit in der Regel anzeigen und teilweise auch genehmigen lassen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang die Tätigkeit ausgeübt wird. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Einzelfall die Nebentätig sogar vernieten.