Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit – Arbeitsrecht

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, hat der Mitarbeiter den Umstand auch nachzuweisen. Dies erfolgt durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest). Unter Umständen kann der Arbeitgeber den Nachweis bereits für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen.