Mutterschutz – Arbeitsrecht

Eine schwangere Arbeitnehmerin genießt während der Schwangerschaft und nach der Entbindung besonderen Schutz gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dazu gehört auch ein besonderer Kündigungsschutz. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Kenntnis davon hat und ob die Arbeitnehmerin sich noch in der Probezeit befindet. Dem Arbeitgeber können während dieser Zeit besondere Pflichten obliegen. Auch kann ein Beschäftigungsverbot der Schwangeren bestehen.