Mobbing – Arbeitsrecht

Unter Mobbing im Arbeitsrecht versteht man gemeinhin das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Für Betroffene ist dies eine schwere Belastung. Dennoch tragen sie die Beweislast für derartige Vorgänge, sodass eine sorgfältige Protokollierung notwendig ist, um etwa Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von Mobbingvorfällen, ist der aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet einzuschreiten. Er muss den Arbeitnehmer schützen und gegen die „Mobber“ mittels Abmahnung oder gar Kündigung vorgehen.