Leitende Angestellte – Arbeitsrecht

Als leitende Angestellte werden solche Arbeitnehmer bezeichnet, die gegenüber anderen Arbeitnehmern ganz oder teilweise Arbeitgeberfunktionen übernehmen. Sie stehen also eher auf der Seite des Arbeitgebers, sodass für sie einige Arbeitnehmerschutzvorschriften keine oder nur eingeschränkte Anwendung finden.