Kennzeichenrecht

Das Kennzeichenrecht umfasst den:

- Schutz des Namens (von natürlichen wie juristischen Personen)

- Schutz der Firma

- Schutz von Marken

- Schutz von Unternehmenskennzeichen

- Schutz von Werktiteln

Im Vordergrund steht hier das Markenrecht. Eine Marke ist ein von einem Unternehmer verwendetes Kennzeichen, welches dazu dient, die eigens angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen von den Waren und/oder Dienstleistungen anderer zu unterscheiden. Diese Unterscheidungsfunktion ist von zentraler Bedeutung.

Als Kennzeichen kommen Buchstaben, ganze Worte oder Wortfolgen, sonstigen Schriftzeichen, Zahlen, Bilder, Abbildungen und sonstige Aufmachungen in Betracht.

Markenschutz entsteht grundsätzlich erst durch Eintragung in dafür vorgesehene Register. Schutzerhaltung ist jedoch auch durch Benutzung mit Verkehrsgeltung oder durch die Erlangung notorischer Bekanntheit möglich.