Das Integrationsamt soll die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben fördern und sichern. Bei Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer und diesen gleichgestellten, ist zwingend die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen.
Das Integrationsamt soll die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben fördern und sichern. Bei Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer und diesen gleichgestellten, ist zwingend die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen.