GEMA – Urheber- und Medienrecht

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine der wichtigsten deutschen Verwertungsgesellschaften. Bei ihr handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht (§ 22 BGB). Die GEMA ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Zur Verwertung übertragen die Urheber ihre Rechte auf die GEMA.