Dienstreise – Arbeitsrecht

Als Dienstreise bezeichnet man eine Tätigkeit des Arbeitnehmers, die vorübergehend und außerhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte und der Wohnung des Arbeitnehmers zu erbringen ist. Ob und wie diese Tätigkeit zu vergüten ist, bestimmt sich oftmals nach den innerbetrieblichen Regelungen. Unter Umständen enthält der Arbeitsvertrag Regelungen dazu.