Datenschutzbeauftragter – Arbeitsrecht

Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorgesehen. Diese Person hat in einem Unternehmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des BDSG und andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Die Funktion kann von einem Mitarbeiter oder von einem externen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden. Der externe Datenschutzbeauftragte muss jedoch qualifiziert sein. Diese Funktion wird häufig von Rechtsanwälten wahrgenommen. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten suchen, nehmen Sie gerne Kontakt auf und lassen sich hierzu beraten.