Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art – Urheber- und Medienrecht

Zu Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art zählt das Gesetz Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG). Zu beachten ist dabei, dass darüber nicht der Inhalt der technischen Lehre geschützt wird, sondern ausschließlich die darstellerische Form.