Betriebsvereinbarung – Arbeitsrecht

Vereinbarungen über die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung sowie die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat werden als Betriebsvereinbarungen (in öffentlich-rechtlichen Betrieben Dienstvereinbarung) bezeichnet. Diese Regelungen wirken für jeden (von der Vereinbarung erfassten) Arbeitnehmer des Betriebs unmittelbar und zwingend.