Betriebsübergang – Arbeitsrecht

Wechselt der Inhaber eines Betriebs oder Betriebsteils aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung, spricht man von einem Betriebsübergang. § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang. Der Betriebsübergang kann zum Beispiel darauf beruhen, dass der Arbeitgeber einen Teil des Betriebs auslagert und auf ein anderes Unternehmen überträgt. In großen Konzernen ist ein solches Vorgehen an der Tagesordnung. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu informieren und auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Widerspricht der Arbeitnehmer verliert er womöglich seinen Arbeitsplatz.