Betriebsbedingte Kündigung – Arbeitsrecht

Eine Kündigung, die aufgrund betriebsbedingter Gründe erfolgt, ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse bestehen, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist. Eine Versetzung darf ebenfalls nicht möglich sein. Eine Kündigung muss stets das mildeste Mittel darstellen.