Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitsrecht

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersvorsorge. Als betriebliche Altersvorsorge werden die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung bezeichnet, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt. Das Arbeitsentgelt kann nach Wunsch des Arbeitnehmers zu einem Teil in die Altersvorsorge einfließen.