Aufhebungsvertrag – Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen. Bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrags sollte man einen Experten zu Rate ziehen, da der Aufhebungsvertrag viele Nachteile mit sich bringen kann. Insbesondere sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Folgen sollten im Vorfeld bedacht werden. Sowohl Arbeitgeber (Arbeitgeberdarlehen vergessen?) als auch Arbeitnehmer (Urlaubsabgeltung) sollten nicht unbedacht den Ausschluss jeglicher finanzieller Ansprüche regeln.