Aufführungsrecht – Urheber- und Medienrecht

Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen (§ 19 Abs. 2 UrhG). Es stellt ein sog. unkörperliches Verwertungsrecht i.S.d. § 15 Abs. 2 UrhG dar.