Abmahnung – Urheber- und Medienrecht

Der Begriff der Abmahnung beschreibt die Rüge eines Rechteinhabers gegenüber dem Rechtsverletzer, in welcher dieser auf die Verletzung eines im einzelnen bezeichneten Rechts hingewiesen und aufgefordert wird, dieses Verhalten (in Zukunft) zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr soll der Verletzer binnen einer bestimmten Frist eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die Abmahnung ist in § 97a UrhG gesetzlich aufgegriffen.