Abmahnanwalt- Uhrheberecht / Internetrecht:

So werden (etwas despektierlich) Anwälte bezeichnet, die sich auf Abmahnungen im Bereich des Filesharings spezialisiert haben. Sie mahnen Filesharer ab, die auf Tauschbörsen bzw. in p2p-Netwerken wie Bearshare, Bittorent oder ähnlichen Portalen urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Filme, Serien) zum Download anbieten bzw. angeboten haben. Grundsätzlich werden von diesen Anwälten Anwaltskosten und ein pauschaler Betrag (Schadensersatz, Lizenzgebühr) zur Erledigung der Angelegenheit gefordert. Der Abgemahnte muss zudem eine Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, keine geschützten Werke des Abmahners mehr zum Download anzubieten. Im Wiederholungsfall wird eine Vertragsstrafe fällig.Vielfach gehen die Forderungen in den Schreiben über das angemessene Mindestmaß hinaus und sollten daher unbedingt von erfahrenen Anwälten überprüft werden.  Rechtsanwalt Sebastian Jannsen