Kündigung (außerordentliche und ordentliche Kündigung) – Arbeitsrecht

Um ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden, ist regelmäßig eine Kündigung auszusprechen. Bei der Kündigung ist zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.

Eine ordentliche Kündigung bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist endet. Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung(fristlose Kündigung). Möglich ist auch eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, z.B. bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern.