Versetzung – Arbeitsrecht

Von einer Versetzung kann man dann sprechen, wenn dem Arbeitnehmer für eine gewisse Dauer neue und von den bisherigen Arbeitsaufgaben abweichende Tätigkeiten, ein anderer Arbeitsbereich oder ein neuer Arbeitsort, insbesondere in einer anderen Stadt einseitig vom Arbeitgeber zugewiesen werden. In Betrieben mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber diesen vorher einschalten. Ob diese Maßnahme zulässig ist, bestimmt sich in der Regel am Arbeitsvertrag (Versetzungsklausel).