Urheberrecht

Im Vordergrund des Urheberrechts steht das Werk. In § 1 normiert das Urheberrechtsgesetz (UrhG) den übergeordneten Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, also von kreativen Erzeugnissen. Das Gesetz definiert diese Werke als persönliche geistige Schöpfungen. Bei Werken der Literatur und Wissenschaft kommen diese durch den geistigen Gedankeninhalt zum Ausdruck, bei werken der Kunst durch deren ästhetischen Inhalt. Die geistige Leistung muss eine konkret wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Bloße abstrakte Ideen sind nicht geschützt. Das Urheberrecht ist ein sachliches Recht, d.h. zu seiner Entstehung bedarf es keines Verfahrens und keiner Registrierung. Der Schutz entsteht schon durch den bloßen Schöpfungsakt.