Urheberrecht – Arbeitsrecht

Erstellt ein Arbeitnehmer ein Arbeitsergebnis, können Urheberrechte bestehen. Für deren Behandlung und dessen Schutz besondere Regelungen gelten. In der Regel darf der Arbeitgeber aber die Werke des Arbeitnehmers verwerten. Der Arbeitnehmer erhält dafür seinen Arbeitslohn.