Tagebücher – Urheberrecht

Tagebücher sind nur dann urheberrechtsfähig, wenn diese eine individuelle geistige Leistung aufweisen (BGH, Urteil v. 26.11.1954, Az. I ZR 266/52 - Cosima Wagner). Einträge, die lediglich alltägliches enthalten, sind mangels individueller Prägung nicht schutzfähig.