Streaming – Urheber- und Medienrecht

Der Begriff des Streamings stammt aus dem englischen und kann mit „Datenstrom“ übersetzt werden. Bezeichnet wird damit die kontinuierliche Übertragung von Daten (Musik, Videos, Spiele) über ein Computernetzwerk. Die Inhalte werden dabei im Cache des Rechners lediglich vorübergehend zwischengespeichert. Für den Nutzer bietet sich so der Vorzug einer direkten Bild- und Tonübwiedergabe, ohne die Daten dauerhaft auf dem eigenen Rechner spreichern zu müssen. Streaming hatte durch das inzwischen geschlossene Internet-Portal "kino.to" Bekanntheit erlangt.

Es gilt zwischen verschiedenen Arten des Streamings zu unterscheiden:

Live-Streaming: An den Nutzer werden gegenwärtig gesendete Inhalte übermittelt. Durch Zwischenspeicherung ist eine Wiedergabe in Echtzeit möglich. So kann z.B. über die Website eines TV Senders ein Fußballspiel live angesehen werden.

On-Demand-Streaming: Der Unterschied zum Live-Stream ist, dass die Daten für den Nutzer dauerhaft bereitgehalten werden. Dieser muss die Inhalte also nicht im Zeitpunkt der Ausstrahlung konsumieren: Er kann den Start- und Endzeitpunkt der Übertragung frei wählen, Musiktitel oder Videos beliebig vor- oder zurückzuspulen.