Shitstorm – Urheber- und Medienrecht

Der Begriff des Shitstorms beschreibt das öffentliche verlauten lassen persönlicher Entrüstung über Internet-Blogs oder soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Adressaten der Kritik sind neben Einzelpersonen auch Konzerne, Verbände, Parteien oder Produkte. Die Art der Kritik ist dabei vielfach aggressiv, herabsetzend und missachtend. Oft werden die strafrechtlichen Grenzen zur Beleidigung oder Verleumdungen überschritten. Die Härte der Kritik kann nicht nur dem Umstand geschuldet sein, dass sich die User im Schutz der Masse und der Anonymität fühlen. Denn auf Facebook werden überwiegend Realnamen verwendet, was einen eindeutigen Rückschluss auf den Absender zulässt. Die starke Senkung der Hemmschwelle ist möglicherweise damit zu erklären. dass in der Virtualität des Netzwerks die Wahrnehmung des Gegenübers als reale Person entschwindet.  

Da Shitstorms in jüngster Zeit häufig im medialen Fokus stehen, entsteht ein hoher Druck auf den Kritikempfänger.