Schwangere Arbeitnehmerinnen – Arbeitsrecht

Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, sollten Sie den Arbeitgeber umgehend informieren, damit nicht nur der Schutz von Mutter und Kind am Arbeitsplatz sichergestellt werden kann. Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen ebenfalls gewahrt werden, damit dieser z.B. eine Schwangerschaftsvertretung für die betroffene Arbeitnehmerin organisieren kann oder Vorkehrungen zum Schutz von Mutter und Kind treffen kann.