Mutterschaftslohn – Arbeitsrecht

Wenn ein Beschäftigungsverbot für die Mutter außerhalb der Mutterschutzfristen besteht (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung), kann die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber dem so genannten Mutterschaftslohn nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) beanspruchen.